Sie kämpfte für die gesetzliche Gleichstellung zwischen Mann und Frau in den USA der 1950er-Jahre: Ruth Bader Ginsburg ist heute eine Ikone und mit Mitte 80 noch immer als Supreme-Court-Richterin tätig. Wie steinig ihr Weg war, zeigt der Film „Die Berufung“, der ab 22. August in die Heimkinos kommt.
„Die Berufung“ ist nicht der erste Film, der zu Ehren von Ruth Bader Ginsburg entstand. Zuvor erschien die Doku „RBG – Ein Leben für die Gerechtigkeit“, die unter anderem mit einer Oscar-Nominierung gewürdigt wurde. Wer sich an dieser Stelle fragt, was die heutige Supreme-Court-Richterin in ihrer Karriere geleistet hat, dass sie heute beinahe als Popstar gilt: Ihr gelang es mit Erfolg, für die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in den USA zu kämpfen.
Bis dato schienen beide Geschlechter zwar theoretisch gleichgestellt zu sein, doch in vielen Bereichen herrschten Einschränkungen. So war es bis dahin nicht möglich, als Frau eine Position als Polizistin oder gar als Richterin auszuüben. In Deutschland kam der Film „Die Berufung“ am 7. März in die Kinos. Ab 22. August werden die DVD und eine Blu-ray veröffentlicht.
Inhalt: So sehr die USA als das Land der Freiheit gelten mögen, gestaltet sich die Lage in den 1950er-Jahren etwas anders. In vielen gesellschaftlichen Bereichen werden Frauen benachteiligt und haben eben nicht die identischen Rechte wie Männer. Davon ist auch der Karriereweg von Ruth Bader Ginsberg (Felicity Jones) beeinflusst. Als nur eine von neun Frauen beginnt sie ihr Studium in Harvard unter 500 Männern. Sie erreicht herausragende Noten und schließt als Jahrgangsbeste ab. Dennoch darf sie anschließend nicht wie gewünscht als Richterin arbeiten, sondern muss sich mit einer Stelle als Professorin begnügen.
Bei ihrem Kampf gegen Ungerechtigkeit und die Diskriminierung des weiblichen Geschlechts unterstützt sie stets ihr Ehemann Marty (Armie Hammer). Er ist es schließlich, der sie auf einen besonderen Fall aufmerksam macht. Charles Moritz (Chris Mulkey) plant eine Klage gegen die US-Steuerbehörde. Der Grund: Er hat eine Krankenschwester engagiert, die seine alte Mutter pflegt. Die Kosten darf er allerdings aufgrund seines Geschlechts nicht wie üblich absetzen. Somit lässt sich die Gleichstellung der Frau zu einem Anliegen umkehren, von dem auch Männer profitieren.